§ 23 BO
Arbeits­zone > Hoch­häuser
1 Hoch­häu­ser sind Ge­bäu­de mit ei­ner Ge­bäu­de­hö­he von min­des­tens 40 m.

2 Hoch­häu­ser sind nur in dem im Zo­nen­plan spe­zi­ell be­zeich­ne­ten Ge­biet zu­läs­sig. Die Be­schrän­kung der Bau­dich­te ge­mäss § 18 die­ser Bau­ord­nung fin­det kei­ne An­wen­dung.

3 Im In­te­res­se ei­ner städte­bau­lich gu­ten Lö­sung ist vor Er­lass des Be­bau­ungs­plans ein Stu­dien­auf­trag oder ein Pro­jek­tie­rungs­wett­be­werb nach den Re­geln des SIA durch­zu­füh­ren.

> Hochhäuser, § 10b PBG