§ 20 BO
Wohnzone W4
1 Ent­lang des süd­west­li­chen Be­rei­chs des Areal­be­bau­ungs­plan­ge­bie­tes W4 Lin­den­matt muss der Aus­lauf ei­nes öf­fent­li­chen Schlit­tel­hü­gels ge­währ­leis­tet sein. Die ent­spre­chen­de Flä­che bleibt aus­nüt­zungs­be­rech­tigt.

2 Der dies­be­züg­li­che Dienst­bar­keits­ver­trag ist vor Er­tei­lung ei­ner Bau­be­wil­li­gung ab­zu­schlies­sen, in­klu­si­ve Re­ge­lung des Zu­gangs.