§ 20 BO Wohnzone W4 |
---|
1 Entlang des südwestlichen Bereichs des Arealbebauungsplangebietes W4 Lindenmatt muss der Auslauf eines öffentlichen Schlittelhügels gewährleistet sein. Die entsprechende Fläche bleibt ausnützungsberechtigt. 2 Der diesbezügliche Dienstbarkeitsvertrag ist vor Erteilung einer Baubewilligung abzuschliessen, inklusive Regelung des Zugangs. |