§ 2 BO Bauordnung > Geltungsbereich |
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1 Die Vorschriften der Bauordnung gelten für alle Bauten und Anlagen sowie deren Nutzung. 2 Die Bauordnung gilt für das gesamte Gemeindegebiet. 3 Diese Bauordnung gilt für alle Baugesuche, die bei ihrem Inkrafttreten erstinstanzlich noch nicht bewilligt sind. |