Parkplatzverordnung Richterswil

Art. 8 PPVWo auf­grund der Nut­zung der Bau­ten mit re­gel­mäs­si­gem Ab­stel­len von zwei­räd­ri­gen Fahr­zeu­gen zu rech­nen ist, kön­nen da­für zu­sätz­li­che Ab­stell­plät­ze an ge­eig­ne­ter Lage ver­langt wer­den.

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