BDV 60/18.4.2007Der Erläuterungsbericht vom 11.9.2006 gibt Aufschluss darüber, wie der Gestaltungsplan die Ziele und Grundsätze der Raumplanung, die Anregungen aus der Bevölkerung, die Sachpläne und Konzepte von Bund und Kanton sowie die Richtpläne berücksichtigt und wie er den Anforderungen des übrigen Rechts von Bund, Kanton und Gemeinde Rechnung trägt. Dem Erläuterungsbericht kommt keine Rechtswirkung zu.