BDV 59/20.2.2017Der Erläuterungsbericht vom 25.8.2016 gibt Aufschluss darüber, wie der Gestaltungsplan die Ziele und Grundsätze der Raumplanung, die Anregungen aus der Bevölkerung, die Sachpläne und Konzepte von Bund und Kanton sowie die Richtpläne berücksichtigt und wie er den Anforderungen des übrigen Rechts von Bund, Kanton und Gemeinde Rechnung trägt. Dem Erläuterungsbericht kommt keine Rechtswirkung zu.