Art. 36/5 BZOMit dem Gestaltungsplan für das Gebiet Brunnenhof sind insbesondere folgende Aspekte zu regeln:
a. Ortsbildreparatur mit guter Einordnung von bestehenden und neuen Bauten in das Ortsbild von kantonaler Bedeutung, unter besonderer Beachtung einer kernzonenverträglichen kubischen Gliederung;
b. Besonders gute Freiraumgestaltung mit Aufwertung der Strassen- und Zugangsräume;
c. Schonungsvolle Einpassung neuer Erschliessungs- und Parkierungsanlagen.