Art. 36/4 BZOMit dem Gestaltungsplan für das Gebiet Walder sind insbesondere folgende Aspekte zu regeln:
a. Gute Einordnung von neuen Bauten und Anlagen in die landschaftlich reizvolle Hügellandschaft;
b. Einhaltung der Planungswerte für die Empfindlichkeitsstufe II gemäss Lärmschutzverordnung.