Art. 36/3 BZOMit dem Gestaltungsplan für das Gebiet Mülenen sind insbesondere folgende Aspekte zu regeln:
a. Gute Einordnung von neuen Bauten in die landschaftlich reizvolle Seelandschaft;
b. Schonungsvolle Einpassung neuer Erschliessungs- und Parkierungsanlagen;
c. Ausdolung des Mühlebaches und Sicherstellung einer angemessenen Bachbestockung;
d. Beachtung eines allfälligen Ausbaus der angrenzenden ARA.