Art. 36/2 BZOMit dem Gestaltungsplan für das Gebiet Chilenrain sind unter Berücksichtigung des überkommunalen Ortsbildinventars insbesondere folgende Aspekte zu regeln:
a. Gute Einordnung der Bauten in die landschaftlich sensible Hanglage;
b. Freihaltung eines Übergangsbereiches zum Friedhof und zur Kirche;
c. Schonungsvolle Einpassung der Erschliessungs- und Parkierungsanlagen;
d. Beibehaltung von Lage und kubischer Erscheinung der beiden bestehenden Gebäude an der Burghaldenstrasse.