Art. 14/2 BZOBei besonders guten Projekten mit zeitgenössischer Architektur, die das Ortsbild qualitätsvoll weiterentwickeln, können Abweichungen von den Bestimmungen über die Dach-, Fassaden- und Umgebungsgestaltung gemäss Artikel 22, 23 und 24 BZO bewilligt werden. Solche Abweichungen setzen ein Fachgutachten voraus.