Art. 5/1 BZOMisst eine Fassadenlänge in den Wohnzonen W2/30 und WG2/30 mehr als 20.00 m und in den Wohnzonen W3/50 und WG3/60 mehr als 30.00 m, so ist der kleine Grundabstand um die Hälfte der Mehrlänge bis auf maximal 10.00 m zu vergrössern.