Abstract BZOFür die Regelüberbauung gilt:
In der Kernzone KA dürfen Kleinbauten und Anbauten eine Überbauungsziffer von 3% nicht überschreiten (Artikel 24 BZO).
In der Gewerbezone GA/3 dürfen Gebäude eine Überbauungsziffer von 40% nicht überschreiten (Artikel 10 BZO).
In der Gewerbezone GB/4 dürfen Gebäude eine Überbauungsziffer von 50% nicht überschreiten (Artikel 10 BZO).
In der Industriezone I/5 dürfen Gebäude eine Überbauungsziffer von 60% nicht überschreiten (Artikel 10 BZO).