Abstract BZOFür die Regelüberbauung gilt:
In der Wohnzone W2/30 dürfen Gebäude eine Gebäudelänge von 30.00 m nicht überschreiten (Artikel 3 BZO).
In der Wohnzone WG2/30 dürfen Gebäude eine Gebäudelänge von 30.00 m nicht überschreiten (Artikel 3 BZO).
In der Wohnzone W3/50 dürfen Gebäude eine Gebäudelänge von 40.00 m nicht überschreiten (Artikel 3 BZO).
In der Wohnzone WG3/60 dürfen Gebäude eine Gebäudelänge von 40.00 m nicht überschreiten (Artikel 3 BZO).