Abstract BZOFür die Regelüberbauung gilt:
In der Gewerbezone GA/3 dürfen Gebäude eine Baumassenziffer von 3 m3/m2 nicht überschreiten (Artikel 10 BZO).
In der Gewerbezone GB/4 dürfen Gebäude eine Baumassenziffer von 4 m3/m2 nicht überschreiten (Artikel 10 BZO).
In der Industriezone I/5 dürfen Gebäude eine Baumassenziffer von 5 m3/m2 nicht überschreiten (Artikel 10 BZO).