Abstract BZOFür die Regelüberbauung gilt:
In der Kernzone KB/90 dürfen neue Gebäude eine Ausnützungsziffer von 90% nicht überschreiten (Artikel 26 BZO).
In der Wohnzone W2/30 dürfen Gebäude eine Ausnützungsziffer von 30% nicht überschreiten (Artikel 3 BZO).
In der Wohnzone WG2/30 dürfen Gebäude eine Ausnützungsziffer von 30% nicht überschreiten (Artikel 3 BZO).
In der Wohnzone W3/50 dürfen Gebäude eine Ausnützungsziffer von 50% nicht überschreiten (Artikel 3 BZO).
In der Wohnzone WG3/60 dürfen Gebäude eine Ausnützungsziffer von 60% nicht überschreiten (Artikel 3 BZO).