Art. 33 BO Wohn-/Arbeitszone WA3 (Bättenbüel) |
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1 Die Wohn- und Arbeitszone mit abweichenden Bestimmungen Bättenbüel bezweckt die Erhaltung des Gebäudeensembles und dessen Freiraum in einem Gebiet mit schutzwürdigen Gebäuden und Anlagen. 2 Das Gebäude "Oberer Bättenbüel" (Assek. Nr. 76a) darf nicht abgebrochen werden. Um-, An- oder Ausbauten müssen die schützenswerten Qualitäten berücksichtigen. 3 Die übrigen Bauten dürfen umgenutzt, umgebaut, erweitert oder durch einen Neubau ersetzt werden. Jede bauliche Veränderung und Vergrösserung des bisherigen Bauvolumens hat sich gut in das Ensemble und die Freiraumstruktur einzugliedern. Eine unterirdische oder oberirdische Garagierung ist zulässig. 4 Die Bauzone mit speziellen Vorschriften Bättenbüel ist für das Wohnen und für nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. |