Art. 32 BO Wohn-/Arbeitszone WA3 (Morgarten) |
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1 Die Wohn- und Arbeitszone mit abweichenden Bestimmungen, Hotel Morgarten ist für Wohnbauten und mässig störende Gewerbebetriebe insbesondere des Gastgewerbes und des Fremdenverkehrs (Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Restaurants, Cafés, Bars etc.) bestimmt. 2 Der Gewerbe-Anteil muss mindestens 20% der gesamten Nutzung betragen. 3 Im Übrigen gelten die Massvorschriften der Wohn- und Arbeitszone WA3. |