Art. 30 BO Wohnzone W2b (Lutisbach) |
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1 In der im Gebiet Lutisbach vertikal schraffierten Bauzone W2 gilt auch bei Arealbebauungen eine Ausnützung von höchstens 0.40. 2 In der im Gebiet Erliberg vertikal schraffierten Bauzone W3 darf der Dachfirst bei Neubauten die Höhe von 805.60 m. ü. M. nicht überschreiten. |