Art. 29 BO Wohnzone W2a (Hagli) |
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In der im Gebiet Hagli ausgeschiedenen Wohnzone sind Neubauten besonders gut in die bestehende Überbauung einzuordnen. Im Übrigen gelten zusätzlich folgende Bestimmungen: a. freistehende Garagen sind nicht gestattet; b. Garagenvorplätze, Besucherparkplätze und Hauseingänge dürfen nur mit Pflastersteinen oder Natursteinen ausgestaltet werden. |