Art. 28 BO Wohnzone W2b (Eichli) |
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In der im Gebiet Eichli ausgeschiedenen Wohnzone gelten zusätzlich folgende Bestimmungen: a. die Hauptgiebel sind Richtung Ost-West auszurichten; b. es sind nur Giebeldächer mit einer Dachneigung von 25 bis 35 Grad alter Teilung auszuführen; c. freistehende Garagen sind nicht gestattet; d. Garagenvorplätze, Besucherparkplätze und Hauseingänge dürfen nur mit Verbundsteinen, Pflastersteinen oder Natursteinen ausgestaltet werden. |