Art. 24 BO Parkplätze > Anordnung auf fremdem Grund |
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Parkplätze auf fremdem Grund werden als Pflichtparkplätze anerkannt, sofern sie sich in angemessener Distanz befinden und langfristig vertraglich sichergestellt werden. Entfällt die vertragliche Regelung, sind die fehlenden Parkplätze nachträglich zu erstellen oder abzugelten. |