Art. 21 BO Parkplätze > für Zweiräder |
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1 Bei Mehrfamilienhäusern sind pro Wohnung mindestens drei Abstellplätze zu erstellen. 2 Bei Gebäuden mit anderen Nutzungen sind in der Regel gleich viele Abstellplätze wie Parkplätze für Motorfahrzeuge zu erstellen. |