Art. 25 RPG
Zonenkonforme Bauten > Zonen­konformitäts­entscheid
1 Die Kantone ordnen Zuständig­keiten und Verfahren.

1bis Sie legen für alle Verfahren zur Errichtung, Änderung oder Zweck­änderung von Bauten und Anlagen Fristen und deren Wirkungen fest.

2 Die zuständige kanto­nale Behörde ent­scheidet bei allen Bau­vorhaben ausser­halb der Bau­zonen, ob sie zonen­konform sind oder ob für sie eine Ausnahme­bewilligung er­teilt werden kann.