Erholungsflächen
Höhe der
Ersatzabgabe

Art. 43/3 PBRDie Ersatzabgaben für Erholungsflächen sind nach dem Äquivalenzprinzip anzusetzen, periodisch anzupassen und zweckgebunden zu verwenden.

Planungs- und Baureglement der Gemeinde Lachen (Auszug)

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