Grünflächen

Art. 39/1 PBRDie Umgebung von Bauten, insbesondere in Wohnzonen, muss Grünbereiche, Bäume, Sträucher und Hecken aufweisen. Auf bestehende Pflanzungen, insbesondere an den Grünachsen gemäss kommunaler Richtplanung, ist Rücksicht zu nehmen.

Planungs- und Baureglement der Gemeinde Lachen (Auszug)

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