Fahrradabstellflächen

Art. 34/1 PBREs gelten folgende Mindestrichtzahlen für Abstellplätze, die im Einzelfall nach oben begrenzt werden können:

a. Wohnbauten in allen Zonen ohne Wohnzone W1: 2 Abstellflächen für Fahrräder je Wohnung, zuzüglich angemessene Besucherabstellplätze für Mehrfamilienhäuser;

b. (nicht anzuwenden);

c. Geschäftsbauten: Anzahl nach Massgabe der Beschäftigten und des zu erwartenden Publikumsverkehrs.

Planungs- und Baureglement der Gemeinde Lachen (Auszug)

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