Art. 28/1 PBRIn der Kernrandzone KR kann bei verdichteter Bauweise beansprucht werden:
a. die Reduktion der inneren Abstände;
b. 1 zusätzliches Vollgeschoss, wobei Artikel 13 Absatz 3 PBR vorbehalten bleibt;
c. die Erhöhung der Flächennutzungsziffer um 0.10;
d. (nicht anzuwenden);
e. die Reduktion der Mindestrichtzahl für Abstellplätze bei Erschliessung durch ein öffentliches Verkehrsmittel.