Kernrandzone KR
Erleichterungen bei
verdichteter Bauweise

Art. 28/1 PBRIn der Kernrandzone KR kann bei verdichteter Bauweise beansprucht werden:

a. die Reduktion der inneren Abstände;

b. 1 zusätzliches Vollgeschoss, wobei Artikel 13 Absatz 3 PBR vorbehalten bleibt;

c. die Erhöhung der Flächennutzungsziffer um 0.10;

d. (nicht anzuwenden);

e. die Reduktion der Mindestrichtzahl für Abstellplätze bei Erschliessung durch ein öffentliches Verkehrsmittel.

Planungs- und Baureglement der Gemeinde Lachen (Auszug)

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