Hafenzone Spreitenbach

Art. 23c PBR1 Die Hafenzone Spreitenbach ist der Wasserfläche überlagert.

2 In der Hafenzone Spreitenbach sind Bauten und Anlagen für die Stationierung von Booten gestattet. Auf dem offenen Zürichsee sind lediglich Anlagen für die Bootsstationierung zulässig.

Planungs- und Baureglement der Gemeinde Lachen (Auszug)

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