Hafenzone Ennet Aa

Art. 23a PBR1 Die Hafenzone Ennet Aa ist der Wasserfläche überlagert. Die Wasserfläche ist öffentlich zugänglich, schwimmen ist gestattet.

2 Pro zwei Bauparzellen in der Wohnzone W1 ist maximal ein 5.00 m langer und 1.20 m breiter Bootssteg zugelassen. Die Steglänge kann bei ungenügender Wassertiefe um das erforderliche Mass zum Anlegen von durchschnittlich dimensionierten Booten verlängert werden.

3 Wo bereits entsprechende Anlegestege bestehen, dürfen Sie nach Massgabe von Absatz 2 auf das notwendige Mass verlängert werden.

Planungs- und Baureglement der Gemeinde Lachen (Auszug)

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