Zone für öffentliche Bauten Oe

Art. 23/1 PBRDie Zone für öffentliche Bauten Oe dient Verwaltung, Kultur, Bildung, Gesundheit, Erholung und Wohlfahrt. Sie ist intensiv zu begrünen und mit naturnahen Elementen auszugestalten.

Planungs- und Baureglement der Gemeinde Lachen (Auszug)

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