Wohnzone W1
Umschwung

Art. 19/5 PBRFür die Wohnzone W1 Ennet Aa müssen mindestens zwei Drittel der Länge des Uferbereiches pro Parzelle naturnah gestaltet und mit ortsüblichen Pflanzen begrünt werden.

Planungs- und Baureglement der Gemeinde Lachen (Auszug)

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