Art. 19/4 PBRFür die Regelbauweise gilt:
Flächennutzungsziffer: max. 0.30;
Gewerbeanteilziffer: max. 0.50;
Grenzabstand gross: 150% des kantonalen Abstands, min. aber 5.00 m;
Grenzabstand klein: 50% der Gebäudehöhe, min. aber 5.00 m;
Baugeschosszahl: max. 1 Vollgeschoss, vorbehältlich eines zusätzlichen Geschosses gemäss bisheriger Überbauung;
Gebäudehöhe: max. 4.50 m;
Firsthöhe: max. 6.00 m;
Gebäudelänge: max. 30.00 m, inklusive Nebenbauten.