Art. 16/1 PBRDer alte Dorfteil ist in seiner städtebaulichen Ausprägung geschützt. Umbau und Renovation sind die Regel; Neubauten sind statthaft, wenn sie das Ortsbild unter Berücksichtigung der historischen Vorgaben wahren.
Planungs- und Baureglement der Gemeinde Lachen (Auszug)