Strassenabstand
Bauen auf die
Gebäudefluchten
in Kernzonen

Art. 15/3 PBRDie Abstände von Gebäuden können gegenüber Strassen und Gassen bis auf 1.50 m oder auf die bestehenden Gebäudefluchten herabgesetzt werden; vorbehalten bleibt Art. 12 PBR (geschlossene Bauweise).

Planungs- und Baureglement der Gemeinde Lachen (Auszug)

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