Flächennutzungsziffer
Änderung der
anrechenbaren Landfläche

Art. 11/5 PBRNachträgliche Grenzmutationen, die die zulässige Flächennutzung berühren, müssen zur Bewilligung und Anmerkung der notwendigen Auflagen vorgelegt werden.

Planungs- und Baureglement der Gemeinde Lachen (Auszug)

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