Flächennutzungsziffer

Art. 11/1 PBRDie Flächennutzungsziffer einer Zone gibt an, welchem Bruchteil der anrechenbaren Landfläche die senkrecht projizierte Innengrundfläche aller oberirdischen Baukörper (einschliesslich Nebenbauten) entsprechen darf. Übersteigt die Baugeschosszahl den in der Zone geltenden Normwert, reduziert sich die Flächennutzungsziffer im entsprechenden Verhältnis.

Planungs- und Baureglement der Gemeinde Lachen (Auszug)

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