Wohnanteilziffer

Art. 10 PBRDie Wohnanteilziffer einer Zone gibt an, wieviele Vollgeschossanteile mindestens der Wohnnutzung vorbehalten sind. Soweit nichts anderes bestimmt ist, kann die vorgeschriebene Nutzung auf die Geschosse verteilt werden; in lärmvorbelasteten Gebieten ist die gewerbliche Nutzung verkehrsseitig vorzusehen.

Planungs- und Baureglement der Gemeinde Lachen (Auszug)

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