Baugeschosszahl

Art. 9/1 PBRDie Baugeschosszahl einer Zone gibt an, wieviele Vollgeschosse mit durchschnittlich nicht mehr als 3.00 m, in den Gewerbe- und Industriezonen mit nicht mehr als 4.00 m, lichter Höhe zulässig sind.

Planungs- und Baureglement der Gemeinde Lachen (Auszug)

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