Wohnzone W3
Nutzungsmass
für Umbauten
und Ersatzbauten

Art. 6/2 PBRIm Rahmen des Um- und Wiederaufbaus ist das bisherige Nutzungsmass gewährleistet; vorbehalten bleibt Artikel 30 PBR (Erfüllen der gestalterischen Anforderungen).

Planungs- und Baureglement der Gemeinde Lachen (Auszug)

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