Lärmvorbelastete Gebiete

Abstract PBRDer Zo­nen­plan setzt in­ner­halb der Bau­zo­nen lärm­vor­be­la­ste­te Ge­bie­te fest. In den da­von be­trof­fe­nen Bau­zo­nen kann die nächst hö­he­re Em­pfind­lich­keits­stu­fe be­an­sprucht wer­den.

Planungs- und Baureglement der Gemeinde Lachen (Auszug)

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