§ 26 PBV
Gestaltungsplan > Verfahrenskoordination
1 Der Ent­wurf eines Ge­stal­tungs­planes und da­rauf ge­stütz­te Bau­ge­suche kön­nen gleich­zei­tig öf­fent­lich auf­ge­legt wer­den.

2 Eine Bau­be­willi­gung darf je­doch erst er­teilt wer­den, wenn der Ge­stal­tungs­plan rechts­kräf­tig ge­neh­migt ist.