§ 24 PBV
Gestaltungsplan > Aufhebung
1 Ein Ge­stal­tungs­plan kann auf An­trag einzel­ner Grund­eigen­tümer auf­ge­hoben wer­den, wenn be­reits er­stell­te Bau­ten und An­lagen dem gel­ten­den Pla­nungs- und Bau­recht ent­spre­chen und be­rech­tig­tes Ver­trauen in den Plan nicht ver­letzt wird.

2 Das Ge­such um Auf­hebung ist ge­mäss § 30 Absatz 2 PBG öf­fent­lich auf­zu­legen. Die Auf­he­bung be­darf der Ge­nehmi­gung des Re­gie­rungs­rates.