§ 23 PBV
Gestaltungsplan > Vorentscheid
1 Zur Ab­klär­ung wichti­ger Pla­nungs­fragen kann dem Ge­meinde­rat ein Ge­such um Vor­ent­scheid zu einem Ge­stal­tungs­plan ein­ge­reicht wer­den.

2 Das Ge­such um einen Vor­ent­scheid ist ge­mäss § 30 Absatz 2 PBG öf­fent­lich auf­zu­legen.

3 Mit der Ge­nehmi­gung durch den Re­gierungs­rat wird der Vor­ent­scheid auch ge­gen­über Drit­ten ver­bind­lich.