1 In der Baubewilligung können technische Bewilligungen wie der Energienachweis oder die Brandschutzbewilligung vorbehalten werden.
2 Technische Bewilligungen sind ergänzende Konkretisierungen der Baubewilligung, welche Erschliessung, Lage, Dimension und Erscheinung eines Bauvorhabens nicht verändern.
3 In der Baubewilligung ist festzulegen, welche technischen Bewilligungen vor Baubeginn vorliegen müssen.