Das ordentliche Verfahren

§ 30b VPBG
Ordent­liches Ver­fahren > Ein­sprache

1 Wer­den ge­gen ein Bau­gesuch Ein­spra­chen er­hoben, so stellt die Bau­be­hörde die Ein­spra­chen den Ge­such­stellen­den zu. Ist für das Bau­gesuch ein kanto­naler Ent­scheid er­forder­lich, so sind die Ein­spra­chen auch der kanto­nalen Koordi­nations­stelle zu­zu­stellen.

2 Auf Er­suchen der Ge­such­stellen­den setzt die Bau­be­hörde die­sen eine Frist für eine Stellung­nahme zu den Ein­spra­chen.