1 Die Baubehörde prüft die Gesuchsunterlagen auf ihre Vollständigkeit.
2 Sind die Unterlagen vollständig, publiziert sie das Baugesuch umgehend.
3 Sie leitet das Baugesuch an die kantonale Koordinationsstelle weiter, soweit ihr Entscheid mit Entscheiden des Bundes oder des Kantons zu koordinieren ist.