Das ordentliche Verfahren

§ 26 VPBG
Ordent­liches Ver­fahren > Bau­gesuch

1 Das Bau­gesuch leitet das Bau­bewilli­gungs­ver­fahren ein. Die Unter­lagen sind in der Regel in vier­facher Aus­ferti­gung bei der Ge­meinde­ver­wal­tung ein­zu­rei­chen. Sie um­fassen ins­be­son­dere Fol­gen­des:

a) Das voll­stän­dig aus­ge­füllte Bau­ge­suchs­formu­lar, mit An­gabe der Koordi­naten zur Publi­kation ei­nes all­fälli­gen Stand­ortes ausser­halb der Bau­zonen;

b) Sämtli­che Pläne und Bei­lagen ge­mäss § 27 und Be­rech­nungen von Nutzungs­ziffern;

c) Die wei­teren An­gaben bzw. Formu­lare nament­lich zum Voll­zug des Um­welt­rechts, des Energie­rechts und der Brand­schutz­vor­schrif­ten.

2 Die Bau­behör­de lei­tet das Bau­ge­such an die zu­ständi­gen Dienst­stellen wei­ter, so­weit sie Ent­schei­de koordi­nieren muss.