1 Das Baugesuch leitet das Baubewilligungsverfahren ein. Die Unterlagen sind in der Regel in vierfacher Ausfertigung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Sie umfassen insbesondere Folgendes:
a) Das vollständig ausgefüllte Baugesuchsformular, mit Angabe der Koordinaten zur Publikation eines allfälligen Standortes ausserhalb der Bauzonen;
b) Sämtliche Pläne und Beilagen gemäss § 27 und Berechnungen von Nutzungsziffern;
c) Die weiteren Angaben bzw. Formulare namentlich zum Vollzug des Umweltrechts, des Energierechts und der Brandschutzvorschriften.
2 Die Baubehörde leitet das Baugesuch an die zuständigen Dienststellen weiter, soweit sie Entscheide koordinieren muss.