Ist baubewilligungsfrei !

Der Unter­halt der Fassaden, der auch den Ersatz be­schä­dig­ter Bau­teile um­fassen kann, be­nötigt keine Bau­bewilli­gung. Sie ha­ben kein Gesuch zu stel­len und Sie müs­sen Ihr Vor­haben der zu­ständi­gen Be­willi­gungs­behörde nicht mel­den.

Be­achten Sie, dass Ihr Vor­haben trotz­dem die Bestim­mungen des Bau­rechts ein­zu­halten hat.

Im Zweifels­fall infor­mieren Sie sich beim zu­ständi­gen Ansprech­partner.