Das Errichten von Eventtechnik, Festzelten oder Ständen, welche höchstens 2 Monate ortsfest abgestellt werden sollen, benötigt keine Baubewilligung. Sie haben kein Gesuch zu stellen und Sie müssen Ihr Vorhaben der zuständigen Bewilligungsbehörde nicht melden.
Beachten Sie, dass Ihr Vorhaben trotzdem die Bestimmungen des Baurechts einzuhalten hat.
Im Zweifelsfall informieren Sie sich beim zuständigen Ansprechpartner.